Netzsperren: Keine Allmacht für das BKA | Digital | Nachrichten auf ZEIT ONLINE
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Die Listen, die Basis der geplanten Sperrungen sind, werden vom Bundeskriminalamt erstellt, aktualisiert und verbreitet. Niemand sonst als das BKA und eine möglichst geringe Zahl von Mitarbeitern bei den Internetprovidern darf sie sehen. Die Provider müssen die Listen laut Gesetz "gegen Kenntnisnahme durch Dritte" sichern und sie kommentarlos umsetzen. Gleichzeitig werden nicht nur die darauf aufgeführten Seiten blockiert. Es kann auch jeder Zugriff auf diese Seiten "zeitgleich" protokolliert werden, wie von der Leyen sagte. Dem BKA steht es frei, diese Daten zur Strafverfolgung zu nutzen.
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gepostet am Mittwoch, 22. April 2009 um 18:27

