Lesebefehl: Überwachung: Jeder ist verdächtig
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In einem längeren Artikel auf Zeit-Online schreibt Michael Naumann warum er gegen das BKA-Gesetz Verfassungsbeschwerde eingereicht hat: Diese Verfassungsbeschwerde ist keineswegs, wie Wolfgang Schäuble bei anderer Gelegenheit meinte, die Folge eines “Erregungszustands, wie wir ihn gelegentlich in unserer Öffentlichkeit wahrnehmen”, sondern der Versuch, einen Kern der unantastbaren Menschenwürde, nämlich Privatheit in Freiheit, vor staatlich überbordendem Zugriff zu schützen. “Wir haben”, s
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gepostet am Sonntag, 26. April 2009 um 15:36

