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Bundesverfassungsgericht hinterfragt Vorratsdatenspeicherung (07.05.2009)

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In der größten Verfassungsbeschwerde der Bundesrepublik[1] (/content/view/202/79/) hat das Bundesverfassungsgericht 13 kritische Fragen zur Vorratsdatenspeicherung an Experten, Verbände und Datenschutzbeauftragte gestellt.[2] (/images/vb_bverfg_2009-04-21.pdf) Bis zum 10. Juni sollen sich die 12 befragten Experten etwa zu der Frage äußern, inwieweit die Vorratsdatenspeicherung die Bewegungen von Handynutzern und Lkw-Fahrern erfasst und wozu die Aufzeichnungen sonst genutzt werden könnten, welche Straftatbestände ohne Vorratsdatenspeicherung im Wesentlichen leer liefen und ob sich missbräuchliche Zugriffe verhindern lassen.
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, gepostet am Donnerstag, 7. Mai 2009 um 10:05
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