Bundesverfassungsgericht hinterfragt Vorratsdatenspeicherung (07.05.2009)
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In der größten Verfassungsbeschwerde der Bundesrepublik[1] (/content/view/202/79/)
hat das Bundesverfassungsgericht 13 kritische Fragen zur
Vorratsdatenspeicherung an Experten, Verbände und
Datenschutzbeauftragte gestellt.[2] (/images/vb_bverfg_2009-04-21.pdf)
Bis zum 10. Juni sollen sich die 12 befragten Experten etwa zu der
Frage äußern, inwieweit die Vorratsdatenspeicherung die Bewegungen von
Handynutzern und Lkw-Fahrern erfasst und wozu die Aufzeichnungen sonst
genutzt werden könnten, welche Straftatbestände ohne
Vorratsdatenspeicherung im Wesentlichen leer liefen und ob sich
missbräuchliche Zugriffe verhindern lassen.
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung,
gepostet am Donnerstag, 7. Mai 2009 um 10:05

