Deep Packet Inspection bald auch in Deutschland
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Es sieht nicht gut aus, was die Informationsfreiheit in Deutschland anbetrifft. Erst kürzlich wurden Internetzungangsanbieter dazu angehalten, bestimmte Internetinhalte zu zensieren. Nun hat das Landgericht (LG) Hamburg in einem Urteil entschieden, dass ein Zugangsanbieter nicht verpflichtet werden kann, den Zugriff auf Seiten mit rechtswidrigem Inhalt zu sperren.
So weit so gut. Doch das Urteil hat einen entscheidenden Knackpunkt, wie heise heute treffend anmerkt:
Das heißt so viel als dass die kritisierte Rechtssprechung zur Störerhaftung von Host-Providern auf Access-Provider erweitert wird und in naher Zukunft auch letztere gezwungen sein könnten, die von ihren Kunden Abgerufenen Inhalte in einem ersten Schritt zu überwachen und in einem zweiten Schritt fragwürdige Abfragen zu verhindern. Wie weit die Selbstzensur bei Hosting-Anbietern bereits geht, konnte erst kürzlich bei der Sperrung einer BMI-Satire-Seite beobachtet werden. So führte der Hoster der betroffenen Seite aus:
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So weit so gut. Doch das Urteil hat einen entscheidenden Knackpunkt, wie heise heute treffend anmerkt:
Das Gericht hat die sogenannte Störerhaftung nicht nur für Webhoster, sondern sogar für Zugangsanbieter angewandt, obwohl das für die Haftung im Internet einschlägige Telemediengesetz (TMG) in Paragraf 8 eindeutig vorsieht, dass Access-Provider für Handlungen ihrer Kunden nicht verantwortlich zu machen sind.
Wenn nun beispielsweise ein Kunde von Alice über seinen DSL-Anschluss urheberrechtswidrige Inhalte erreicht, könnte der Provider dem Gericht zufolge mithaften. Er müsste es dann grundsätzlich unterlassen, dem Kunden derartiges zu ermöglichen. Im konkreten Fall hatte das Gericht allerdings erklärt, dies sei dem Provider nicht zuzumuten, weil die in Frage kommende DNS-Sperrtechnik nur "beschränkt geeignet" sei.
Das heißt so viel als dass die kritisierte Rechtssprechung zur Störerhaftung von Host-Providern auf Access-Provider erweitert wird und in naher Zukunft auch letztere gezwungen sein könnten, die von ihren Kunden Abgerufenen Inhalte in einem ersten Schritt zu überwachen und in einem zweiten Schritt fragwürdige Abfragen zu verhindern. Wie weit die Selbstzensur bei Hosting-Anbietern bereits geht, konnte erst kürzlich bei der Sperrung einer BMI-Satire-Seite beobachtet werden. So führte der Hoster der betroffenen Seite aus:
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von Save-Privacy Blog - Sicherheit,
gepostet am Freitag, 15. Mai 2009 um 12:49

