“Kinderschutzfilter” - Nachtrag: … mit dem Segen der KJM?
Weitergedacht ist schon nett, wovon F!XMBR
da berichtet hat:
Ein Verein namens "jugendschutzprogramm.de"
/ "JusProg Verein zur Förderung des Kinder- und Jugendschutzes
in Telemedien e.V" beliebt nach ihrem Befinden für Kinder
ungeeignete Webseiten als "gesperrt" oder "ab 14" einzustufen und diese
Filter Eltern anzubieten.
fefe.de,
lawblog.de, TAZ.de
oder der Schockwellenreiter,
ich zitiere: "Die Seite schockwellenreiter.de ist bereits in unserem
Filter enthalten und wird als 'Standard gesperrt' eingestuft."
(vermutlich wegen pornographischen Inhalten: Jörg stellt doch
tatsächlich enthüllende Gemälde alter Meister respektive Ausschnitte
daraus IN ALLER ÖFFENTLICHKEIT! ins Internet, wo soll das hinführen!).
Nicht gesperrt dagegen ist beispielsweise Bild.de, die, ich zitiere: "von
uns für unbedenklich gehalten" wird.
Als nett
erweist sich aber auch ein Blick aufs Impressum, wo die c/o Postadresse
des Vereins steht: Die Firma nennt sich laut Google "Dein Sex & Erotik
Portal". Und die Partner des 2003 gegründeten Vereins gemäß
eigener Aussage sind: "Powered by" wird die Domain
von Praline, Beate Uhse, Orion, Berlin intim ...
clever poppen, unterstützt wird der Verein von Bild.de
und anderen.
Telepolis
zu berichten weiß: "Dies alles wäre lediglich eine weitere
Internetposse unter vielen, wenn nicht ausgerechnet JusProg als einziges
Filtersystem zu einem Modellversuch der staatlichen Kommission für
Jugendmedienschutz (KJM) zugelassen wäre."

