Gericht: Hansenet muss Vorratsdatenspeicherung zunächst nicht umsetzen
Die Bundesnetzagentur darf den bundesweit tätigen Telekommunikationsanbieter Hansenet, auch bekannt unter der Marke Alice, einstweilen nicht dazu verpflichten, die Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 20.05.2009 (Az. 21 L 234/09) entschieden.
Hansenet weigert sich bislang, die IP-Adressen seiner Internetkunden auf Vorrat zu speichern, so dass die Nutzer weitgehend anonym im Netz surfen. Per Verfügung vom 27.01.2009 hatte die Bundesnetzagentur Hansenet daher zur sofortigen Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung verpflichtet. Dagegen hat Hansenet erfolgreich die Anordnung der aufschiebenden Wirkung beantragt. Die Gerichtsentscheidung bedeutet, dass gegen Hansenet einstweilen keine Zwangsmittel wegen Nichtumsetzung der Vorratsdatenspeicherung verhängt werden dürfen.
Gerichtssprecher und Verwaltungsrichter Uhlenberg zufolge lag der Grund der Entscheidung allerdings in formalen Ermessensfehlern: Die Bundesnetzagentur habe pflichtwidrig keine Abwägung für und wider die Verfügung durchgeführt. Zu Fragen über die Rechtsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung sei es so erst gar nicht gekommen, weswegen man das Gesetz – im Unterschied zum Verwaltungsgericht Berlin im Fall BT Germany – auch nicht dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt habe. Uhlenberg räumte ein, dass die Bundesnetzagentur die beanstandeten Mängel ihrer Verfügung vom 27.01.2009 noch nachträglich beheben könne. Weist die Bundesnetzagentur Hansenets Widerspruch zurück, müsste Hansenet dagegen erneut das Verwaltungsgericht anrufen. Ob das Gericht in diesem Fall zu einer Überprüfung der Vorratsspeicherpflicht kommen werde, ließ Uhlenberg offen.
Nach dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gemäß Â§Â§ 113a, b TKG müssen Telekommunikationsanbieter Verbindungsdaten aller Bürger, unbesehen dessen, ob auch nur der Verdacht einer rechtswidrigen Handlung vorliegt, für 6 Monate auf Vorrat speichern. Seit 2009 drohen Anbietern bei Nichtumsetzung hohe Bußgelder. Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit eine vom Bürgerrechtsbündnis Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung initiierte Grundrechtsbeschwerde, die von 34.000 Bürgern wegen Verletzung ihres informationellen Selbstbestimmungsrechts mitgetragen wird und damit eine der größten in der Geschichte Deutschlands ist. Letzter Verfahrensstand ist, dass das Bundesverfassungsgericht im April 2009 einen weiteren kritischen Fragenkatalog zur Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung versandt hat. Mehrere Anbieter haben ferner vor dem Verwaltungsgericht Berlin durchgesetzt, die Vorratsdatenspeicherung bis zur Hauptsacheentscheidung des Bundesverfassungsgerichts wegen unverhältnismäßiger Kosten nicht umsetzen zu müssen. Auch das Verwaltungsgericht Wiesbaden meldete Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Totalerfassung des Telekommunikationsverhaltens aller Bürger an. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beruht zwar auf einer Europäischen Richtlinie, die allerdings von der deutschen Bundesregierung, namentlich Bundesjustizministerin Zypries (SPD), aktiv mit vorangetrieben worden war.
Jonas

