calendar
« Jun12345678910111213141516171819202122232425262728293031 Aug »

Wahlwerbung verhindern?

Dieser Text ist im Cache von metaowl.de - das Original ist hier zu finden.

Es ist Wahlkampfzeit und in den nächsten Wochen wird es sicherlich wieder Post von den einzelnen Parteien im Briefkasten geben. Je nach Lust, Laune und Motivation wird diese von den Freiwilligen an der Basis in die Briefkästen gelegt. Aber oftmals kommen Briefe mit der Post. Wer sich bisher wunderte, woher die Parteien die Daten haben, findet die Lösung bei den Meldeämtern.

Diese dürfen die Adressdaten bestimmter altersgemäss abgegrenzter Bevölkerungsgruppen an Parteien herausgeben. Parteien nutzen diese Daten gerne, um z.B. die Kreisverbände Jung-/ und Erstwähler anschreiben zu lassen. Als Bürger hat man die Möglichkeit, gegen die Datenweitergabe Widerspruch einzulegen. Das wird den Bürgern leider zu wenig gesagt, wie der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte in einer Meldung bekannt gibt: Wahlwerbung ist mit sonstigen Werbemaßnahmen nicht zu vergleichen!

Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte, Edgar Wagner, stellt hierzu fest: “Es sicher unbefriedigend, dass trotz dieser Hinweispflicht, viele Menschen von ihrem Widerspruchsrecht nichts erfahren. Man darf bei allen Beschwerden hierüber aber nicht außer Acht lassen, dass die politischen Parteien im demokratischen Gefüge eine eminent wichtige Aufgabe wahrnehmen; ihre Stellung ist daher nicht umsonst verfassungsrechtlich verankert. Die Wahlwerbung durch Parteien ist Bestandteil und Ausdruck unserer Demokratie und mit sonstiger Werbung für Autos, Waschmittel oder Schokoriegel nicht zu vergleichen!” Die melderechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass die politischen Parteien die Daten nicht für andere Zwecke verwenden dürfen; außerdem müssen sie spätestens einen Monat nach der Wahl gelöscht bzw. vernichtet werden. Edgar Wagner: “Der Gesetzgeber hat mit dieser Regelung eine datenschutzrechtlich nicht zu beanstandende Abwägung zwischen den Interessen der Bürger und den Interessen der politischen Parteien getroffen.”

Wer keine Wahlwerbe-Post mehr erhalten will, sollte also schnell sein Meldeamt informieren und der Weitergabe widersprechen. Es ist aber auch möglich, dass die Adressdaten schon verkauft sind.

von netzpolitik.org Datenschutz, gepostet am Dienstag, 28. Juli 2009 um 14:12
Aufgrund der Textinhalte könnten folgende Beiträge thematisch zu diesem Beitrag passen:
Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: