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Kein Informationszugang, wenn unverhältnismäßig hoher Verwaltungsaufwand

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http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/07-05-2009-vg-frankfurt-main-7-l-676-09-f.html

Die Entscheidung ist mit Sinn und Zweck des IFG nicht zu vereinbaren. Systematisch werden dadurch sehr komplexe Themen im Bereich der Wirtschaftsaufsicht des Staates dem Transparenzgebot des IFG und der aktuellen journalistischen Berichterstattung entzogen.
von Archivalia : Rubrik:Datenschutz, gepostet am Freitag, 18. September 2009 um 1:50
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