Verfassungsgericht stoppt Vorratsdatenspeicherung in Rumänien (13.10.2009)
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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt die Entscheidung des
rumänischen Verfassungsgerichthofs vom 08.10.2009, der die
verdachtslose und flächendeckende Aufzeichnung der
Telekommunikationsverbindungen und Handystandorte der gesamten
Bevölkerung wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses als
verfassungswidrig verworfen hat. Der Arbeitskreis fordert FDP, CDU und
CSU nun nachdrücklich auf, in ihrem Koalitionsvertrag die umgehende
Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung zu vereinbaren.
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung,
gepostet am Dienstag, 13. Oktober 2009 um 9:22

