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Verfassungsgericht stoppt Vorratsdatenspeicherung in Rumänien (13.10.2009)

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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt die Entscheidung des rumänischen Verfassungsgerichthofs vom 08.10.2009, der die verdachtslose und flächendeckende Aufzeichnung der Telekommunikationsverbindungen und Handystandorte der gesamten Bevölkerung wegen Verletzung des Fernmeldegeheimnisses als verfassungswidrig verworfen hat. Der Arbeitskreis fordert FDP, CDU und CSU nun nachdrücklich auf, in ihrem Koalitionsvertrag die umgehende Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung zu vereinbaren.
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, gepostet am Dienstag, 13. Oktober 2009 um 9:22
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