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Datenschutzbeauftragter fordert Haft für Datenschutz-Vergehen

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Der Berliner Datenschutzbeauftragte Dr. Alexander Dix hat sich gestern auf einer Veranstaltung der Humanistischen Union dafür ausgesprochen, schwere Datenschutzvergehen in Zukunft mit Freiheitsstrafen zu ahnden. Da die bisher verhängten Geldstrafen offensichtlich nicht abschreckend genug wirkten, wäre die Möglichkeit, Haftstrafen zu verhängen, in schweren Fällen begrüßenswert.

Dix sprach dabei insbesondere den Arbeitnehmerdatenschutz an, denn Angestellte und Bewerber befänden sich in einer “strukturellen Abhängigkeit” von ihren Arbeitgebern. Sie könnten sich häufig nicht gegen Ausspionierung wehren. Daher müssten die Strafen in diesem Bereich verschärft werden, um eine abschreckende Wirkung ausüben zu können. Bisher sei die Verhängung von Haftstrafen wegen Datenschutzvergehen nur in Ausnahmefällen im Rahmen der Gesetzgebung gegen Stalking möglich, wenn einzelne Personen gezielt verfolgt würden.

Mit seinen Aussagen schloss Dix sich seinem britischen Kollegen Christopher Graham an. Der oberste Datenschützer des Vereinigten Königreichs hat sich anlässlich des Verkaufs von Vertragsdaten durch T-Mobile-Mitarbeiter ebenfalls für Haftstrafen bei schweren Datenschutzverstößen ausgesprochen.

Dix hatte zuvor bereits die Schaffung eines eigenen Arbeitnehmerdatenschutzrechts angeregt, weil für viele Maßnahmen keine klaren Regelungen existierten. Zugleich forderte er eine Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes. Dieses sei mittlerweile dreißig Jahre alt und trotz mehrerer Novellen nicht mehr zeitgemäß. Besonders in Bezug auf das Internet ließen sich viele Datenschutzfragen mit dem alten Gesetzestext überhaupt nicht beantworten.

von netzpolitik.org » Datenschutz, gepostet am Donnerstag, 19. November 2009 um 16:01
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