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Gesetzesentwurf für Vorratsdatenspeicherung in Österreich

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Das Infrastrukturministerium hat heute einen Entwurf (PDF) zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes vorgelegt. Damit soll die “Data-Retention” nach den EU-Vorgaben umgesetzt werden.

Dem Papier zufolge sollen die gespeicherten Daten lediglich für die Mindestdauer von sechs Monaten von den Providern vorgehalten werden. Genutzt werden dürfen sie nur in Ermittlungen wegen schweren Straftaten (eine Ausnahme stellt die “Gefahr im Verzug” dar). Damit bewegt sich der Entwurf am unteren Rand der EU-Forderungen.

Laut Futurezone gibt es allerdings noch einen Streitpunkt, der bis zum 24. November gelöst werden muss. Bis dahin hat Österreich Zeit, auf die Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission zu reagieren. Die Auseinandersetzung rankt sich vor allem um einen über die Minimalanforderungen hinausgehenden Wunsch von ÖVP-Innenministerin Maria Fekter:

Die Richtlinie schreibt vor, dass die Internet-Verbindungsdaten gespeichert werden müssen, wodurch die Sicherheitsbehörden zur Fahndung bei schweren Straftaten Zugriff auf die IP-Adressen erlangen. Das Innenministerium will aber, dass die Polizei auch auf die Internet-Verbindungsdaten zugreifen können soll, ohne dass eine Straftat vorliegt, also präventiv. Diesen Konflikt wollen die Koalitionäre während der Begutachtung ausräumen.

Verkehrsministerin Doris Bures von der SPÖ kann sich laut einer heutigen Mitteilung eine Regelung vorstellen,

wonach die Sicherheitsbehörden Auskünfte über die Zuordnung von IP-Adressen zu bestimmten Teilnehmern zu einem bestimmten Zeitpunkt unter genau definierten Bedingungen erhalten. Und zwar zur Abwehr von konkreten Gefahren für Leben, Gesundheit und Freiheit eines Menschen. Dazu müssten allerdings auch im Sicherheitspolizeigesetz Anpassungen bezüglich des Rechtsschutzes gemacht werden im Hinblick auf Informationspflichten und Einbindung der Datenschutzkommission.

von netzpolitik.org » Datenschutz, gepostet am Freitag, 20. November 2009 um 14:33
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