Erstes Verfassungsgericht erklärt Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig (27.11.2009)
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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat heute die deutsche Übersetzung eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs Rumäniens (Curtea Constituţională a României) veröffentlicht, der das rumänische Gesetz zur sechsmonatigen Vorratsspeicherung aller Verbindungs-, Standort- und Internetzugangsdaten am 8. Oktober 2009 als verfassungswidrig verworfen hat. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert die Bundesregierung nun auf, die Vorratsdatenspeicherung auch in Deutschland sofort abzuschaffen.
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung,
gepostet am Freitag, 27. November 2009 um 9:49

