Gemeinsame Presseerklärung der Beschwerdeführer vom 15.12.2009 (15.12.2009)
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Das Bundesverfassungsgericht verhandelt
am heutigen Tag über Verfassungsbeschwerden gegen die vom
Deutschen Bundestag am 09.11.2007 beschlossene Pflicht zur
verdachtslosen sechsmonatigen Erfassung von Verbindungs-, Standort-
und Internetzugangsdaten der gesamten Bevölkerung (sog.
„Vorratsdatenspeicherung“). Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1
BvR 256/08 hat Rechtsanwalt Meinhard Starostik im Namen von acht
Beschwerdeführern eine 150-seitige Verfassungsbeschwerdeschrift
eingereicht; später hat er die Beschwerde im Namen weiterer
34.451 Bürgerinnen und Bürger erhoben (Az. 1 BvR 508/08).
Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 BvR 263/08 hat Rechtsanwalt Dr.
Burkhard Hirsch im eigenen Namen und namens 13 weiterer Personen,
darunter Bundestagsvizepräsident Dr. Hermann Otto Solms,
Verfassungsbeschwerde erhoben. In den Verfahren mit den Aktenzeichen
1 BvR 586/08 und 2 BvE 1/08 hat Prof. Dr. Jens-Peter Schneider im
Namen vieler Bundestagsabgeordneter der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen Verfassungsbeschwerde und Organklage eingereicht.
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung,
gepostet am Dienstag, 15. Dezember 2009 um 8:27

