Entwurf zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag: Totalschaden, auch für Weblog-Betreiber
Es muß vorangeschickt werden, daß ich mir nicht sicher bin, ob das
Ganze ein sogenanntes "Fake" ist oder tatsächlich in dieser Form
vorliegt. Der mutmaßliche Entwurf
für einen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag liest
sich jedenfalls wie ein Witz.
So wird dort verlangt:
"Ist eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung auf Kinder oder
Jugendliche unter 16 Jahren anzunehmen, muss die Sendung durch
akustische Zeichen angekündigt oder durch optische Mittel während der
gesamten Sendung als ungeeignet für die entsprechende Altersstufe
kenntlich gemacht werden."
Sprich, wenn Sie das nächste Mal
einen etwas drastischeren Krimi oder Actionfilm genießen wollen, soll
dort die ganze Zeit ein Warnkennzeichen leuchten.
Weblog- und Forenbetreiber müssten stets sämtliche Inhalte auf eine
mögliche Gefährdung hin kontrollieren, bewerten und ggf. löschen:
"Die Kennzeichnung von Angeboten, (...) (die) nicht vollständig in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen, insbesondere weil diese von Nutzern in das Angebot integriert werden (...) setzt voraus, dass der Anbieter nachweist, dass die Einbeziehung oder der Verbleib von Inhalten im Gesamtangebot verhindert wird, die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen. Der Anbieter hat nachzuweisen, dass er ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen hat. Dieser Nachweis gilt als erbracht, wenn sich der Anbieter dem Verhaltenskodex einer anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle unterwirft."
Man "unterwirft" sich einem Feind oder einem Despoten, nicht aber etwas,
das man achten will.
Noch viel schwerwiegender aber ist der Umstand,
daß man im Falle einer "Beeinträchtigung" (auch schon bei
Beeinträchtigung bis 6 Jahre, so scheint es)
"durch technische oder sonstige Mittel die Wahrnehmung des Angebots
durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich
macht oder wesentlich erschwert oder
2. die Zeit, in der die Angebote
verbreitet oder zugänglich gemacht werden, so wählt, dass Kinder oder
Jugendliche der betroffenen Altersstufe üblicherweise die Angebote nicht
wahrnehmen."
Wie immer das technisch gehen soll. Damit eine Zugriffssperre für bestimmte Altersgruppen technisch umgesetzt werden kann, wäre der nächste Schritt die Einführung eines Internet-Passes, der das Alter des Benutzers verifiziert; dies wiederum wäre wohl nur möglich durch biometrische Identifizierung (Fingerabdruck, Gesichtsbild) bei Benutzung. Vielleicht steckt das hinter solchen Überlegungen.
Das Ganze ist vollkommen absurd. Aber wahrscheinlich soll es nur als
Grüner Elefant dazu dienen, ansonsten undurchführbare Beschränkungen als
"vergleichsweise nicht so schlimm" durchzudrücken.
Oder
es ist wirklich eine Fälschung, die in sofern beachtlich wäre, als das
Vorgegebene unseren offensichtlich mit den Neuen Medien völlig
überforderten führenden Damen und Herren vollkommen zuzutrauen ist.

