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Entwurf zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag: Totalschaden, auch für Weblog-Betreiber

Dieser Text ist im Cache von metaowl.de - das Original ist hier zu finden.

Owl content Es muß vorangeschickt werden, daß ich mir nicht sicher bin, ob das Ganze ein sogenanntes "Fake" ist oder tatsächlich in dieser Form vorliegt. Der mutmaßliche Entwurf für einen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag liest sich jedenfalls wie ein Witz.

So wird dort verlangt:

"Ist eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung auf Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren anzunehmen, muss die Sendung durch akustische Zeichen angekündigt oder durch optische Mittel während der gesamten Sendung als ungeeignet für die entsprechende Altersstufe kenntlich gemacht werden."
Sprich, wenn Sie das nächste Mal einen etwas drastischeren Krimi oder Actionfilm genießen wollen, soll dort die ganze Zeit ein Warnkennzeichen leuchten.

Weblog- und Forenbetreiber müssten stets sämtliche Inhalte auf eine mögliche Gefährdung hin kontrollieren, bewerten und ggf. löschen:

"Die Kennzeichnung von Angeboten, (...) (die) nicht vollständig in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen, insbesondere weil diese von Nutzern in das Angebot integriert werden (...) setzt voraus, dass der Anbieter nachweist, dass die Einbeziehung oder der Verbleib von Inhalten im Gesamtangebot verhindert wird, die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen. Der Anbieter hat nachzuweisen, dass er ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen hat. Dieser Nachweis gilt als erbracht, wenn sich der Anbieter dem Verhaltenskodex einer anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle unterwirft."

Man "unterwirft" sich einem Feind oder einem Despoten, nicht aber etwas, das man achten will.
Noch viel schwerwiegender aber ist der Umstand, daß man im Falle einer "Beeinträchtigung" (auch schon bei Beeinträchtigung bis 6 Jahre, so scheint es)

"durch technische oder sonstige Mittel die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht oder wesentlich erschwert oder
2. die Zeit, in der die Angebote verbreitet oder zugänglich gemacht werden, so wählt, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe üblicherweise die Angebote nicht wahrnehmen."

Wie immer das technisch gehen soll. Damit eine Zugriffssperre für bestimmte Altersgruppen technisch umgesetzt werden kann, wäre der nächste Schritt die Einführung eines Internet-Passes, der das Alter des Benutzers verifiziert; dies wiederum wäre wohl nur möglich durch biometrische Identifizierung (Fingerabdruck, Gesichtsbild) bei Benutzung. Vielleicht steckt das hinter solchen Überlegungen.

Das Ganze ist vollkommen absurd. Aber wahrscheinlich soll es nur als Grüner Elefant dazu dienen, ansonsten undurchführbare Beschränkungen als "vergleichsweise nicht so schlimm" durchzudrücken.
Oder es ist wirklich eine Fälschung, die in sofern beachtlich wäre, als das Vorgegebene unseren offensichtlich mit den Neuen Medien völlig überforderten führenden Damen und Herren vollkommen zuzutrauen ist.

von Uhus *finest-assorted* Weblog Droppings, gepostet am Montag, 25. Januar 2010 um 19:30
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