Noch bis zum 2. März die Petitionen gegen ELENA mitzeichnen!
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Seit dem 1. Januar 2010 sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, gemäß dem so genannten ELENA-Verfahren (für den elektronischen Entgeltnachweis) jeden Monat umfangreiche Datensätze über ihre Mitarbeiter an eine zentrale Datenspeicherstelle zu übermitteln. In jedem Datensatz ist eine große Menge persönlicher Angaben über den Angestellten enthalten. Neben Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer und Adresse, müssen auch Fehlzeiten, Abmahnungen, mögliches
„Fehlverhalten“ und nach ursprünglicher Planung auch Streikbeteiligungen übermittelt werden. Diese Daten sollen vier Jahre lang gespeichert werden. Betroffen sind alle Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten sowie alle Arbeitgeber, die die Daten ihrer Mitarbeiter übermitteln müssen.Da es sich bei dieser riesigen Datensammlung um eine weitere
Vorratsdatenspeicherung handelt und die Daten in den allermeisten
Fällen überhaupt nicht benötigt werden, laufen derzeit im
Petitionssystem des Deutschen Bundestages zwei Online-Petitionen zur Aufhebung und zur Modifikation des elektronischen Entgeltnachweises ELENA. (https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8926) Die Petitionen können noch bis zum Dienstag den 2. März mitgezeichnet werden.
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung,
gepostet am Freitag, 26. Februar 2010 um 0:33

