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Kommentar zum Vorratsdatenspeicherungs-Urteil

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Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Das ist erstmal ein großer Erfolg für unsere Kampagne gegen die Vorratsdatenspeicherung mit der größten Sammelklage in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts. Aber: Das Bundesverfassungsgericht hat zugleich Hürden aufgestellt, wie der Gesetzgeber ein verfassungskonformes Gesetz wieder neu auflegen kann. Das ist nicht so erfreulich, denn das Problem bleibt bestehen: Auch wenn hohe Hürden zukünftig mehr Datensicherheit bei der Speicherung bringen sollen, so können trotzdem die Verbindungsdaten aller Bürger anlassunabhängig bei den Providern gespeichert werden. Hier hätte ich mir ein deutliches Zeichen gegen eine anlassunabhängige Speicherung gewünscht. Unschön ist auch, dass wohl IP-Adressen aus den Speicherbergen zukünftig einfacher an die Musikindustrie & Co herausgegeben werden können als bisher.

Es ist auch nicht erfreulich, dass das Bundesverfassungsgericht davon absieht, die EU-Richtlinie beim Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Dieser hätte die Chance, die Vorratsdatenspeicherung und damit die anlassunabhängige Speicherung von Verbindungsdaten aller europäischer Bürger zu kippen. Aber das Bundesverfassungsgericht hat sich leider nicht getraut, die EU-Richtlinie mit zu kippen.

Der Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung geht also weiter in die Verlängerung. Wir müssen Druck auf die Bundesregierung und vor allem auf die FDP aufbauen, dass diese unsere digitalen Bürgerrechte Ernst nehmen. Im Vergleich zum Beschluss der Vorratsdatenspeicherung durch die Große Koalition ist das gesellschaftliche Klima ein wenig anders. Die Medienberichterstattung ist größer und kritischer geworden. Und mehr Bürger sind sensibilisiert. Das Klima müssen wir nutzen, um auch zukünftig die Vorratsdatenspeicherung national und auf europäischer Ebene zu bekämpfen und endgültig zu kippen.

von netzpolitik.org » Datenschutz, gepostet am Dienstag, 2. März 2010 um 13:42
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