Live-bloggen zur Vorratsdatenspeicherung
Das Bundesverfassungsgericht verkündet ab 10 Uhr in Karlsruhe sein Urteil zur Vorratsdatenspeicherung. Als einer von über 34000 Klägern gegen das Gesetz bin ich natürlich gespannt. Wir begleiten hier in diesem Artikel das Urteil und die Reaktionen.
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Der Hashtag auf Twitter und sonstwo ist #vds.
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Das Urteil soll ca. 120 Seiten haben und das verlesen soll wohl zwei Stunden dauern. Hoffentlich überträgt Phoenix alle zwei Stunden im Laut Fernsehprogramm will Phoenix nur 30 Minuten streamen Stream. Alternativ schalten wir danach auf Twitter-Berichterstattung aus Karlsruhe um.
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Ein Bild von der Datenkrake von der Presse-Aktion in Karlsruhe.
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Phoenix erklärt kurz vor 10 Uhr nochmal die Vorratsdatenspeicherung mit vielen Politiker-Statements. Stream ruckelt etwas, hoffe mal auf einen durchgängigen und flüssigen Stream.
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Es dürfte sicherlich etwas schwer sein, sowohl den ganzen Twitter-Feeds, als auch der Urteilsverkündung zu folgen und dabei zu bloggen. Ich konzentriere mich lieber auf das Urteil. Wenn wir was übersehen, kommentiert das bitte unter dem Artikel mit Links.
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Die Richter ziehen ein und eröffnen die Sitzung. Namen der Kläger werden vorgelesen. (Nicht alle 34000)
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Der Phoenix-Stream schaltet sich wieder aus dem Gericht ab und erklärt die VDS. Andreas Bogk vom CCC erläutert ein CCC-Szenario.
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Es geht wieder zurück in den Saal. Es werden immer noch Kläger vorgelesen.
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Urteilsverkündung:
SIEG! Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig!!!!
Aber: Bundesverfassungsgericht lässt Wege offen, wie man eine Vorratsdatenspeicherung verfassungskonform gestalten könnte. Die derzeitige Vorratsdatenspeicherung ist aber nicht konform mit dem Grundgesetz. Politik hat schlampige Arbeit bei der Umsetzung geleistet.
Alle bisher gespeicherten Daten sind sofort zu löschen!!
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Pressemitteilung des Bundesverfassungsgericht ist draußen: Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß.
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Phoenix schaltet um 10:18 einfach aus dem Saal ab. Wer überträgt jetzt weiter?
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Unser Server hat extrem hohe Last, dauert evtl manchmal etwas länger mit dem laden.
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Auf Phoenix erläutert ein Rechtsexperte vier Punkte des Urteils:
1. Bei der Datensicherheit hat Politik Fehler gemacht.
2. Zur Verfolgung von Straftaten (mittels Telekommunikation) reicht nicht. Es muss detailliert gelistet sein, für welche Straftaten.
3. Datenpool für Polizei und Geheimdienste darf nicht existieren.
4. Soziale Beziehungen dürfen nicht ausgeforscht werden, also z.B. Kontaktaufnahme mit den Anonymen Alkoholikern. Privater Bereich muss gesichert sein.
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Hallo Phoenix! Ich will die Urteilsverkündung weiter sehen und nicht Claudia Roth.
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Wo gibt es denn heute Abend überall Parties zur Urteilsverkündung? Schreibt es in die Kommentare.
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Wir bedanken uns bei den Erfindern des Grundgesetzes für Artikel 10 “(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.” (Ausnahmen bestätigen die Regel)
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Bei einem erneuten Anlauf sollte die Bundesregierung direkt auf Quick Freeze setzen, anstatt anlaßlos Verbindungsdaten aller Bürger zu speichern.
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Bundesverfassungsgericht hat Leitsätze zum Urteil des Ersten Senats vom 2. März 2010 online gestellt.
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Die Vorratsdatenspeicherung ist noch nicht ganz tot, auch wenn der derzeitige Weg verfassungswidrig ist. Wir müssen also weiter kämpfen. Aber die Ausgangslage ist eine vollkommen andere! Es gibt keine große Koalition mehr und die Datenschutzbewegung ist viel stärker geworden. Seitdem die Vorratsdatenspeicherung in Kraft war, waren auch die Medien auf einmal aufmerksam. Das bedeutet ganz andere Chancen.
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Wann distanziert sich eigentlich die SPD von der Vorratsdatenspeicherung?
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Hier klingelt die ganze Zeit das Telefon. Macht bloggen nicht einfacher. Aber Stream ist eh weg. Gleich kommt dann der Pressespiegel.
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Unsere Pressemitteilung: Nach Urteil: AK Vorratsdatenspeicherung fordert Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung in ganz Europa.
Pressespiegel:
ZDF.heute: Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung – Massenhaftes Speichern verstößt gegen Verfassung.
Allerdings: Die Vorratsdatenspeicherung an sich ist laut Urteil zwar zulässig, der Gesetzgeber muss dabei aber eine Reihe enger Vorgaben erfüllen. So wahrt das bestehende Gesetz aus Sicht der Richter nicht Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Es mangele an Sicherheit für die Daten. Zudem gebe es keine konkreten Angaben, wofür die Daten gebraucht werden. Ferner kritisierten die Richter eine mangelnde Transparenz des Gesetzes. Ein weitgehend offener Datenpool hebele den notwendigen Zusammenhang zwischen Speicherung und Zweck der Speicherung auf, sagte der scheidende Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier.
Heise: Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung [Update].
Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Die deutschen Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Bei der Speicherung handele es sich aber “um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt”. Darum müsste ein derartiger Eingriff an strengste Bedingungen geknüpft werden. Diese Voraussetzungen erfüllt das deutsche Gesetz laut dem Urteil nicht.
Reuters: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Grundgesetz.
Frankfurter Rundschau: Massendatenspeicherung ist nichtig – “Klatsche” für den Gesetzgeber.
Das Karlsruher Urteil schließt eine Speicherung der Daten jedoch nicht generell aus. Die deutschen Verfassungsrichter stellten nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Bei der Speicherung handele es sich aber “um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt”. Darum müsste ein derartiger Eingriff an strengste Bedingungen geknüpft werden. Diese Voraussetzungen erfüllt das deutsche Gesetz laut dem Urteil nicht.
RBB: Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig.
dpa: CDU-Politiker bedauert Karlsruher Urteil
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions- Fraktion im Bundestag, Peter Altmaier (CDU), hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung bedauert. «Dieses Urteil ist eines, das uns erst einmal in Schwierigkeiten bringen wird, weil wir Instrumente nicht anwenden können», sagte Altmaier am Dienstag in Berlin.
(Dumm gelaufen, wenn man verfassungswidrige Gesetz schafft)
tagesschau.de: Aktuelle Regelung verstößt gegen Grundgesetz – Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird aus Sicht der Verfassungsrichter nicht gewahrt. Sie sprechen von einem “besonders schweren Eingriff in das Fernmeldegeheimns”, das Rückschlüsse “bis in die Privatsphäre” ermögliche. [....] Die Richter forderten den Gesetzgeber auf, einen strengen Maßstab zu entwickeln, der von den Telekommunikationsunternehmen auch technisch umgesetzt werden müsse. Der Datenschutz dürfe jedenfalls nicht “unkontrolliert” in deren Händen liegen und von ihren “Wirtschaftlichkeitserwägungen” abhängen. Die Kosten für diese Datensicherheit haben laut Urteil die Unternehmen zu tragen, da sie auch von der Telekommunikation profitieren.
Telepolis: Kein Fest für Filesharingfreunde
Filesharingfreunden dürfte das heute gesprochene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung kaum Erleichterung bringen: Die Karlsruher Richter stellten nämlich fest, dass für die Abfrage der persönlichen Daten zu einer IP-Nummer weniger strenge Voraussetzungen gelten, als für andere Vorratsdaten-Nutzungsarten und sie sogar bei minder schweren Straftaten und “besonders gewichtigen” Ordnungswidrigkeiten in Frage kommt, sofern entsprechende gesetzliche Voraussetzungen dafür geschaffen werden.
dpa: Grünen-Chefin: Karlsruher Urteil großer Erfolg
Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Massen-Speicherung von Telefon- und Internetdaten begrüßt. «Das ist ein riesengroßer Erfolg», sagte sie am Dienstag dem ZDF in Karlsruhe zur Entscheidung, das Gesetz zu kippen.
Laut dpa fordert der CDU-Innenpolitiker Sven Petke:
CDU-Innenpolitiker Sven Petke eine Nachfolgeregelung gefordert. Das Urteil verändere nicht die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus, sagte Petke heute der Deutschen Presse-Agentur dpa in Potsdam. «Wir brauchen die Überwachung der Telekommunikation und des Internets, wenn auch auf anderer rechtlicher Grundlage.»
Reaktionen aus der Politik:
VZBV: Vorratsdatenspeicherung: Staat muss Vorbild sein.
02.03.2010 – Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung erklärt Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv): “Die Richter in Karlsruhe haben ein klares Signal gegeben: Die informationelle Selbstbestimmung ist und bleibt auch künftig ein hohes Schutzgut in unserer Gesellschaft, insbesondere auch in der digitalen Welt. Dieser Maßgabe muss der Gesetzgeber nun umgehend entsprechen, um das Vertrauen der Bürger in den Schutz ihrer Daten und Kommunikation wiederherzustellen.”

