Ein Tag zum Feiern
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gestern darf gefeiert werden: Ein Generalverdacht gegen alle Bürgerinnen und Bürger widerspricht, wenigstens in der formulierten Form, unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Und noch dazu müssen die aufgrund der Vorschrift gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht werden, was einer zünftigen Maulschelle gleichkommt.
Allerdings gibt es durchaus ein mulmiges Gefühl bei der ganzen Sache: Es ist nicht das erste Mal, daß diese Instanz unsere Herrschenden mit dem Rohrstock darauf hinweisen muß, die Grundrechte zu achten. Das ist bedenklich.
Dennoch, zur Feier des Tages etwas Unterhaltung!

