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Packungsbeilage zum Vorratsdatenspeicherungs-Urteil

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Die Süddeutsche Zeitung hat ein Interview mit dem scheidenden Präsidenten des Bundesverfasssungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, zum Vorratsdatenspeicherungs-Urteil aus der vergangenen Woche: “Die Normen fallen nicht vom Himmel”.

SZ: Sie haben im Urteil gesagt, das Verbot der Totalüberwachung gehört zur Verfassungsidentität Deutschlands und ist damit “europafest”. Nun fragt man sich auch vor dem Hintergrund der geplanten Speicherung von Fluggastdaten: Wann beginnt diese Totalüberwachung?

Papier: Ich kann zu weiteren denkbaren Verfahren nichts sagen, will aber den Gedanken aus unserem Urteil etwas präziser umreißen. Nach deutschem Verfassungsrecht ist eine vorsorgliche, anlasslose und flächendeckende Sammlung personenbezogener Daten unverdächtiger Bürger durch den Staat im Prinzip unzulässig. Sie kann nur erlaubt sein in Verbindung mit einer präzisen Zweckbestimmung. Ich finde, das ist eine wichtige Aussage: Schon die Vorratsdatenspeicherung als solche ist verfassungswidrig, weil angesichts der Schwere des Eingriffs in das Fernmeldegeheimnis die Regeln über die Verwendung der Daten zu undifferenziert und zu weit waren.

von netzpolitik.org » Datenschutz, gepostet am Samstag, 6. März 2010 um 12:46
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