Freigeschaltete SIM-Karten zu verschenken
Der Kartentausch verschenkt ca. 77 registrierte und aktivierte Prepaid-SIM-Karten aus Spendenbeständen an seine Teilnehmer. Die Karten sind von den Anbietern Vodafone (CallYa) und Mobilcom-Debitel/Vodafone (CallYa) und Stichproben zufolge bis April 2011 aktiv. Sie enthalten kein Guthaben, lassen sich aber aufladen. Wer Interesse hat, schickt einen ansonsten leeren Brief mit einem frankierten und adressierten Rückumschlag ab sofort an den Kartentausch, im Übrigen gelten die dort genannten Bedingungen. Ein Entgelt wird wie üblich nicht verlangt. Jeder Einsender erhält eine SIM-Karte, solange der Vorrat reicht.
Der SIM-Kartentausch besteht seit über 2 Jahren und trägt durch systemloses Vertauschen von SIM-Karten ohne jede Datenaufbewahrung zum anonymen Telefonieren und damit zum Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts bei. Trotz der Nichtigerklärung der Vorratsdatenspeicherung durch den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts müssen SIM-Handykarten nach deutschem Recht weiterhin nach dem Kauf registriert werden, was die Anonymität einschränkt. Einige Anbieter gleichen die Registrierungsdaten mit dem amtlichen Personalausweis oder mit Auskunfteien ab. Über eine Verfassungsbeschwerde gegen die anlasslose Registrierungspflicht ist noch nicht entschieden.
Nach – freiwilligen – Angaben von Teilnehmern des Kartentauschs wollen sie sich dadurch meist vor Ex-Freunden und -Freundinnen, belästigenden Personen, mutmaßlich psychisch Kranken, Stalkern und Spam-Versendern schützen. Andere wiederum teilten mit, die anonymen SIM-Karten zum Seitensprung zu verwenden.
Auch nach dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung haben sich anonyme SIM-Karten nicht erledigt: Erstens hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil nicht ausgeschlossen, dass die Vorratsdatenspeicherung in neuem Gewand wieder eingeführt wird; die europarechtlich eigentlich umzusetzende EU-Richtlinie besteht weiterhin. Zweitens speichern viele Anbieter einen Teil der Verbindungsdaten dennoch zu Abrechnungszwecken, einige Anbieter sogar bis zur Höchstfrist von 6 Monaten, was der Vorratsdatenspeicherung entspricht. Oder sie betreiben glatt gesetzeswidrig grundlos eine Vorratsdatenspeicherung. Drittens bleibt das Problem der Kartenregistrierung bis auf Weiteres bestehen. Kunden-Stammdaten werden und wurden um ein Vielfaches häufiger abgefragt als Vorratsdaten (2009 4,5 Mio. mal oder 12.000 Personen täglich), zumal die Herausgabe dieser sogenannten Bestandsdaten nach § 113 TKG angeblich nicht ins Fernmeldegeheimnis eingreift und daher „keine gerichtliche Anordnung erfordert“. Auch wer einen Prepaidanbieter auswählt, der die eingegebenen Daten nicht überprüft (die Angabe von Falschdaten ist prinzipiell legal), und die Karte per Telefon oder Internet ohne Anonymisierungsdienst registriert, ist wegen der (auch bei Rufnummernunterdrückung) übertragenen Telefonnummer bzw. IP-Adresse nicht ganz anonym.
Jonas
Weitere Informationen:
- Kartentausch – Tauschbörse für vorausbezahlte Handykarten mit Hinweisen für die anonyme Registrierung von Handykarten
- TKG-Verfassungsbeschwerde gegen die Identifizierungspflicht bei Prepaid-Handykarten
- Umfrage – Jeder Fünfte macht Fantasieangaben bei Online-Registrierungen

