Urheberrecht: Mit zwei Schlägen zur Tiefeninspektion?
Heute ist Tag des geistigen Eigentums. Weltweit! Zur Feier des Tages forderten die üblichen Verdächtigen die üblichen Dinge.* Dieter Gorny forderte zum Beispiel Mitleid eine neue Wertschätzung der Inhalte und ihrer Produzenten. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels möchte laut Heise Online lieber ein “Two-Strikes”-Modell etablieren. Ja, richtig gelesen. Zwei, nicht drei Schläge. Die Idee geht wohl auf einen “ganz persönlichen Vorschlag” von Hans-Joachim Otto (FDP) im letzten Jahr zurück:
Nicht eine Behörde, sondern die Internet Service Provider selbst sollten Kunden, bei denen sie urheberrechtswidrige Aktivitäten feststellen, zweimal mahnen. Die Kunden bekämen sozusagen die gelbe Karte von ihrem Provider gezeigt.
Mal abgesehen von der Frage, ob Provider “selbstverantwortlich” in den Datenströmen ihrer Kunden wühlen sollten, um diese anzuschwärzen, unterscheiden sich das Konzept Ottos und das des Börsenvereins aber in einem entscheidenden Punkt. Was statt einer dritten Mahnung passieren sollte, blieb bei Otto noch weitgehend offen. Einzig mit einer automatischen Kappung des Netztzugangs konnte sich der FDP-Politiker nicht anfreunden.
Der Börsenverein hingegen hält im Fall einer dritten Verfehlung die bisher übliche zivil- und strafrechtliche Verfolgung der Tat für angemessen (Bei drei dokumentierten Verstößen wird es vermutlich auch strafrechtlich relevant). Ob auch in diesem Fall die Initiative vom Provider des Kunden ausgehen soll, ist bei Heise leider nicht zu lesen.
Irre ich mich, oder wünscht sich der Börsenverein hier nicht weniger als “DPI für alle!” und eine Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung? Sei’s drum. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sich bereits im Namen der Bundesregierung von entsprechenden Vorstößen distanziert:
Dies wäre ein tiefer Eingriff in die Kommunikationsfreiheit, würde erneut eine Art Vorratsdatenspeicherung notwendig machen, um die ersten Verstöße zu dokumentieren und wäre für die Unternehmen, die das leisten müssten, eine ganz erhebliche bürokratische Mehrbelastung.
Der Hinweis auf die “ganz erhebliche bürokratische Mehrbelastung” dürfte dabei noch reichlich zurückhaltend formuliert sein. Die von gut informierten Kreisen geschätzten 453.000 Abmahnungen (PDF) in Deutschland im Jahr 2009 allein im Bereich Filesharing dürften sich mit Hilfe “eigentverantwortlich” kooperierender Provider jedenfalls leicht toppen lassen.
*Tragfähige Geschäftsmodelle für die digitalen Zukunft wurden leider nicht präsentiert. Im Gegenteil.

