BKA-Lobbying für Vorratsdatenspeicherung substanzlos (05.05.2010)
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Uns liegt nun der immer wieder zitierte Bericht (/images/bka_fallbeispiele_2010-03-24.pdf) des Bundeskriminalamts zu den angeblichen Konsequenzen des Endes des Vorratsdatenspeicherung vor.Bemerkenswert:
Schon das erste Fallbeispiel belegt, wie eine Straftat durch eine Fangschaltung ("Quick
Freeze") auch ohne Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt werden konnte.
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung,
gepostet am Mittwoch, 5. Mai 2010 um 17:03

