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Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof (09.05.2010)

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Nur Monate, nachdem die Verfassungsgerichte Rumäniens und Deutschlands die nationalen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt haben, wird nun auch die entsprechende EU-Richtlinie gerichtlich überprüft: Der irische High Court in Dublin entschied vergangene Woche, dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorzulegen, ob die EU-Richtlinie zur Speicherung aller Verbindungsdaten gegen die Ende 2009 in Kraft getretene EU-Grundrechtecharta verstößt und unwirksam ist. "Es ist klar, dass Überwachungsmaßnahmen gerechtfertigt sein müssen und in der Regel gezielt erfolgen sollten", heißt es in dem Urteil vom 05.05.2010.[1] (http://www.scribd.com/doc/30950035/Data-Retention-Challenge-Judgment-re-Preliminary-Reference-Standing-Security-for-Costs#fullscreen:on) Die Vorratsdatenspeicherung sei potenziell "für die gesamte Ausrichtung unserer Gesellschaft von Bedeutung". Die klagende Bürgerrechtsorganisation Digital Rights Ireland dürfe überprüfen lassen, "ob die angefochtenen Bestimmungen die Bürgerrechte auf Privatsphäre und Telekommunikation verletzen".
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, gepostet am Sonntag, 9. Mai 2010 um 10:24
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