High sein, frei sein, online muss dabei sein?
Einen etwas wirren Text zum BGH-Urteil bezüglich Störerhaftung bei WLAN-Routern hat Joachim Huber für den Tagesspiegel als Kommentar verfasst: Mit Recht online. Darin fordert er, dass jeder im Netz eindeutig identifiziert werden müsse, denn das sei ja im realen Leben auch so. Da fragt man sich, warum die Aufklärungsquote für Online-Verbrechen weitaus höher ist als die für Offline-Verbrechen und ob im realen Leben auch jeder “eindeutig identifizierbar” ist. Bisher habe ich keine Verifikation dafür, dass uns bei Geburt kleine GPS-Sender unter die Haut geplanzt wurden, damit der Staat uns eindeutig orten kann.
Aber nur in einer personalisierten statt in einer anonymen Kundenbeziehung weiß der eine vom anderen. Allein die hinterlegte Anmeldung oder die jeweils notwendige Anmeldeprozedur garantiert die Adressierbarkeit. Wer identifizierbar ist, der ist sensibel, vorsichtig. Ein gänzlich offenes Netz ist ein maschenfreies Netz, das jene Netz-Kriminellen durchschlüpfen lässt, die gerade unter großen Mühen draußen gehalten werden sollen.
Höhepunkt des Kommentars ist neben dem “Ein Internetraum kann kein rechtsfreier Raum sein”TM sicherlich der Slogan “High sein, frei sein, online muss dabei sein?” Darauf muss man erstmal kommen!

