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?Intelligente Stromzähler? mit dummem Datenschutzkonzept

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Seit Jahresbeginn sollen in Neubauten und renovierte Wohnungen nur noch digitale Stromzähler eingebaut werden – ohne Wahlrecht der Betroffenen. Wie diese „intelligenten Stromzähler“ genau aufgebaut sein sollen, ergibt sich aus VDE-Standards:

  • Alle digitalen Stromzähler zeichnen „stündlich“ den Stromverbrauch auf. Die Speicherung erfolgt auf Vorrat für mindestens ein Jahr. Eine Höchstspeicherfrist ist nicht vorgesehen. Wird der Zähler ausgebaut, so bleiben die Werte noch mindestens acht Jahre lang im Zähler gespeichert, wenn sie der Anbieter nicht manuell löscht.
  • Die Anzeige der aktuellen Leistung sowie des historischen Verbrauchs (letzter Tag, letzte Woche, letztes Jahr) auf dem Display kann der Anbieter aus Datenschutzgründen deaktivieren – nicht aber die stündliche Aufzeichnung. Der Anbieter kann die Anzeige der Werte auf dem Display auch von der Eingabe einer PIN abhängig machen; Standard ist dies jedoch nicht. Da der Zähler nur über eine einzige Taste verfügt, muss man die vierstellige PIN dann vor jedem Ablesen „morsen“. Dieses umständliche Verfahren wird jeden Energiespareffekt zunichte machen, weil es das Auslesen des Verbrauchs zu umständlich macht. Ist die PIN hingegen nicht aktiviert, so können beliebige Personen (z.B. Ehegatte, Vermieter, Besucher) am Zähler den Stromverbrauch des letzten Tages, der letzten Woche und des letzten Jahres ablesen.
  • Über eine „Info“-Infrarotschnittstelle stellen die Zähler den Energieverbrauch „permanent“ zur Auslesung bereit, und zwar „ohne Zugriffsschutz (Passwort)“. Jeder, der physischen Zugang zu einem intelligenten Zähler hat, kann also mit einem geeigneten Gerät die  Verbrauchskurve „mitschneiden“ lassen. Die „Info-Schnittstelle“ kann vom Anbieter softwaremäßig deaktiviert werden, standardmäßig ist sie aktiv.
  • Alle Digitalzähler verfügen zudem über eine für den Anbieter gedachte, verplombte MSB-Infrarot-Schnittstelle, über die der Zähler mindestens alle drei Minuten unverschlüsselt und ohne Passwort den Stromverbrauch aussendet. Über diese Schnittstelle kann der Anbieter an den Zähler ein „Kommunikationsmodul“ anschließen, das die Verbrauchswerte direkt an den Anbieter fernüberträgt (z.B. über die Stromleitung). Derzeit ist vorgesehen, dass komplette, hochaufgelöste Lastgänge an den Anbieter übermittelt werden, dass dieser also eine auf mindestens drei Minuten genaue Lastkurve jedes Haushalts mit einem „intelligenten Zähler“ erhält – selbst wenn der Kunde einen Einheitstarif nutzt.
  • Das Thema Datenschutz behandeln die Spezifikationen mit einem Satz in einem unverbindlichen Anhang: „Damit Dritte nicht unzulässig Zugang zu den per INFO-Schnittstelle bereitgestellten Messwerten / Daten erhalten, sind wirtschaftlich vertretbare Schutzmaßnahmen vorzusehen.“ Definieren wollte man entsprechende Maßnahmen „mangels konkreter Vorgaben“ des Gesetzgebers nicht. Im Klartext: Datenschutz wird nicht verlangt, weil es keine gesetzlichen Vorgaben dazu gibt.

Im April hat das niederländische Parlament einen Gesetzentwurf zur flächendeckenden Einführung „intelligenter Stromzähler“ abgelehnt, weil das Gesetz nicht gewährleistete, dass man weiterhin einen herkömmlichen Analogzähler einbauen lassen kann. In Berlin ist man leider noch nicht so weit, Stromkunden ein Recht auf die bewährten, sicheren und datenschutzfreundlichen Analogzähler einzuräumen. Die vorliegenden, vollkommen unzureichenden Spezifikationen für „intelligente Zähler“ befeuern den Ruf nach einem solchen Recht weiter.

von Daten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy » Metaowl-Watchblog, gepostet am Mittwoch, 2. Juni 2010 um 21:18
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