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SWIFT-Abkommen entspricht nicht EU-Datenschutzniveau

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Als das Europaparlament diesen Monat das SWIFT-Abkommen beschlossen hat, verkauften dies Sozialdemokraten und Liberale als großen Erfolg für unsere Bürgerrechte und Datenschutz. Unser Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar sieht dies nicht so und hat heute wieder eine Pressemitteilung veröffentlicht, weil übermorgen das Abkommen in Kraft tritt:

“Auch das nun geschlossene Abkommen entspricht nicht dem durch die EU-Grundrechtecharta und die EG-Datenschutzrichtlinie vorgegebenen Datenschutzniveau. Unverzichtbare und bewährte Standards werden unterlaufen.” [...] Für pikant halte ich es, dass ausgerechnet Europol darüber wachen soll, dass nicht zu viele Daten in die USA übermittelt werden, also eine Behörde, die von den US-Diensten mit den aus dem Datenbestand gewonnenen Erkenntnissen versorgt werden soll. Zwar sieht das Abkommen eine Kontrolle der Verarbeitung in den USA durch unabhängige Prüfer vor, von denen einer durch die Europäische Kommission benannt werden soll. Diese Prüfer haben jedoch nur eng begrenzte Kontrollbefugnisse. Bei Verweigerung der Auskunftserteilung erfahren weder der Betroffene noch sein nationaler Datenschutzbeauftragter im europäischen Heimatland, ob und gegenbenenfalls weshalb jemand in dem US-System gespeichert ist.

von netzpolitik.org » Datenschutz, gepostet am Freitag, 30. Juli 2010 um 14:13
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