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Vorratsdatenspeicherung in 6 EU-Staaten nicht umgesetzt

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Der Glückwunsch des Monats geht an Österreich, das gerade vom Europäischen Gerichtshof verurteilt wurde, weil es die Vorratsdatenspeicherung noch nicht umgesetzt hat.

Bereits im Februar konnte man Schweden zu dem EuGH-Urteil gratulieren, 2009 schon Griechenland und Irland. Gegen Luxemburg wurde im Juni ein Verfahren eingeleitet. Die Lage sieht damit laut EU-Kommission so aus:

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt haben sechs Mitgliedstaaten, Luxemburg eingeschlossen, die Richtlinie noch nicht umgesetzt. Ende 2009 und im Februar 2010 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Irland und Griechenland einerseits und Schweden andererseits gegen das EU-Recht verstoßen haben. (…) In Rumänien wurde das einzelstaatliche Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. In Deutschland wurde ein ähnliches Urteil verkündet; gegen Ungarn ist ebenfalls ein Verfahren anhängig.

Nicht so schlecht, sollte man meinen. Jetzt kommt es darauf an, dass die Evaluierung der gesamten EU-Richtlinie, die im Herbst ansteht, objektiv verläuft und dort nicht nur die Sicherheitsbehörden Lobbyarbeit machen. Es gibt zwar immer wieder Einzelfälle, wo die Speicherung bei der Aufklärung von Straftaten geholfen hat, aber statistisch fällt das überhaupt nicht ins Gewicht.

Politischer Druck für mehr Datenschutz in der EU ist natürlich ebenfalls wichtig. Die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung ist daher eine der zentralen Forderungen der “Freiheit statt Angst”-Aktionen in ganz Europa am 11. September.

von netzpolitik.org » Datenschutz, gepostet am Freitag, 30. Juli 2010 um 15:09
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