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Gefasel eines Streetview-Gegners

Dieser Text ist im Cache von metaowl.de - das Original ist hier zu finden.
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33135/1.html

Der von Ingo Ruhmann bemühte § 204a StGB hat mit der Konstellation von Google Streetview vom Willen des Gesetzgebers nun wirklich nichtws zu tun. Wo sind denn bitteschön bei Google-Streetview die den höchstpersönlichen Lebensbereich verletzenden Bilder?

Der Unsinn mit der Aufnahmehöhe wird auch nicht richtiger dadurch, dass man ihn häufig wiederholt.

Hier eine kleine Rechenaufgabe: Eine Kamera, die sich in der Mitte einer 4 Meter breiten Fahrspur befindet, fotografiert in 2,50 Meter Höhe über eine blickdichte 2 Meter hohe Hecke hinweg. Wieviel Meter hinter der Hecke beginnt der für die Kamera einsehbare Erdboden?

Siehe auch hier
http://archiv.twoday.net/search?q=streetview


Foto: 63mg http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.de
von Archivalia : Rubrik:Datenschutz, gepostet am Montag, 16. August 2010 um 5:15
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