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Systematisch illegaler Zugriff auf Telekommunikationsdaten in den Niederlanden

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Wie in Deutschland (§ 112 TKG) haben auch in den Niederlanden Behörden einen direkten Online-Zugriff auf eine Datenbank aller Inhaber eines Telefon-, Handy- oder Internetanschlusses oder E-Mail-Kontos. Eine Untersuchung im Auftrag des niederländischen Justizministeriums ergab jetzt (englische Übersetzung):

  • Ermittler haben ihre Zugangskennung zu der Datenbank an andere Beamte weiter gegeben, die zum Zugriff nicht berechtigt waren, damit auch diese Abfragen tätigen konnten (z.B. Steuerbeamte).
  • Ermittler versäumen es regelmäßig, der Pflicht nachzukommen, die Abfrage und ihr Ergebnis zu dokumentieren (das deutsche Recht fordert eine solche Dokumentation schon nicht).
  • Ermittler greifen auf historische Daten regelmäßig ohne die nach niederländischem Recht erforderliche Zustimmung der Staatsanwaltschaft zu (das deutsche Recht fordert eine solche Zustimmung schon nicht).
  • Ermittlern ist oftmals nicht bekannt, unter welchen Voraussetzungen Abrufe überhaupt zulässig sind.
  • All dies wurde bereits im Vorjahr beanstandet. Die Probleme bestanden 2009 jedoch „nahezu unverändert“ fort.

Kommentar:

In Deutschland sind ähnliche Mängel denkbar. Mir ist nicht bekannt, dass die Legalität automatisierter Abrufe von Kundendaten hierzulande einmal überprüft worden wäre. Gegen das deutsche Abrufverfahren (§ 112 TKG) ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig.

Hintergrund:

2009 wurden über das Online-Abrufverfahren die Daten von 3 Mio. niederländischen Anschlussinhabern abgefragt (in Deutschland jährlich 4 Mio. Abrufe). Die seit 2006 bestehende niederländische Datenbank enthält Name, Adresse, Telefonnummer, IP-Adresse, E-Mail-Adresse und Internet-Login-Name aller Nutzer von Telefon, Handy, E-Mail oder Internet (in Deutschland zusätzlich Geburtsdatum, jedoch ohne IP-Adresse und Internet-Login-Name). Über 40 niederländische Behörden haben Zugriff auf die Datenbank (in Deutschland rund 1.000 Behörden). In den Niederlanden, wo auch Verbindungsdaten auf Vorrat gespeichert werden müssen, sollen Ermittler künftig auch diese Vorratsdaten in einem Onlineverfahren direkt abrufen können (in Deutschland sind die Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung im März als verfassungswidrig aufgehoben worden).

von Daten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy » Metaowl-Watchblog, gepostet am Mittwoch, 18. August 2010 um 18:54
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