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Trubel um Apples Patent zur Erkennung nicht-authorisierter Nutzer

Dieser Text ist im Cache von metaowl.de - das Original ist hier zu finden.

In einem neuen Patent stellt Apple Ideen vor, wie sich Geräte zukünftig vor nicht-authorisierter Nutzung (hauptsächlich durch Diebstahl) schützen lassen sollen.

Zum Bespiel solle das Gerät

  1. ohne Hinweis Bilder vom Gesicht des Nutzers machen
  2. die Stimme des Nutzers während, aber auch außerhalb von Telefonaten aufzeichnen
  3. den Herzschlag des Nutzers aufzeichnen, und zu einem individuellen Profil aggregieren
  4. durch Überwachung des Speichers eventuelle “Hacks” bemerken
  5. Die Aktivität im Internet und  auf anderen Kommunikationskanälen aufzeichnen
  6. Bilder von der Umgebung machen, um festzustellen, wo es genutzt wird

Diese Daten sollen konstant erhoben und zu einem Profil des Nutzers zusammengefasst werden. Anhand von Abweichungen von soll das Gerät dann den eigenen Diebstahl erkennen, die persönlichen Daten in Sicherheit (zu Apple) bringen, und entsprechende Stellen über den Diebstahl informieren.

Datenschützer wie die EFF riechen natürlich den Verrat und laufen Sturm. Hauptsächlich wird davon ausgegangen, dass Apple diese Funktionen vor allem in eigenem Sinne zur Bekämpfung von Jailbreaks, und zur Sammlung von Daten über den Nutzer einsetzen wolle.

Der Diebstahl eines teuren elektronischen Geräts, das sensible persönliche Daten enthält (nehmen wir als sich anbietendes Beispiel das iPhone), ist natürlich jedermanns Alptraum. Mit dem (zugegebenermaßen immer wieder umgangenen) Passcode Lock des iPhones, der kostenpflichtigen Funktion Find my iPhone und der Fernlöschung über MobileMe sollte man meinen, dass dem User ausreichende Möglichkeiten der Datensicherheit geboten seien. Eine weniger bekannte, und für alle Mobiltelefone potenziell mögliche Diebstahlsicherung ist weiterhin das notieren der einzigartigen IMEI-Nummer des Gerätes, über die es gestohlen gemeldet, und in der Regel auch gänzlich blockiert werden kann. Böse Zungen behaupten, dass diese Möglichkeit deswegen nicht so sehr beworben wird, weil ein gestohlenes Telefon meist auch ein neu gekauftes bedeutet.

In der Tat scheint die Aufzeichnung der Daten zur Profilerstellung gelinde gesagt etwas übereifrig. Davon, dass der Nutzer ein verloren gegangenes oder gestohlenes Gerät zeitnah bemerkt, kann ausgegangen werden. Möglichkeiten, die Sensoren des Gerätes (Kamera, Mirkofon, GPS,…) zu nutzen, um es wiederzuerlangen sind natürlich ebenso willkommen. Allerdings wäre es doch sinnvoll, wenn diese erst dann zum Einsatz kämen, wenn das Gerät auch tatsächlich gestohlen worden ist.

Diese Feststellung auch noch dem User abzunehmen erscheint in der Tat übertrieben.

von netzpolitik.org » Datenschutz, gepostet am Dienstag, 24. August 2010 um 15:27
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