Kommentar zu Die FAZ und der lästige Sozial– und Rechtsstaat von Anonymous
Es ist schon so, wie du sagst. Das Strafmaß ist entscheidend. Die Formulierungen sind etwas blöd, gemeint ist aber die Unterscheidung weniger als ein Jahr und mindestens ein Jahr und mehr.
Der Ausnahmefall zu § 56 Abs. 2 wäre theoretisch möglich, stimmt, ich wüsste nur nicht, dass er bei «schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern» jemals zur Anwendung gekommen ist, denn es müssen für den Ausnahmefall ja die Voraussetzungen des Abs. 1 gegeben sein.

