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Kommentar zu Die FAZ und der lästige Sozial– und Rechtsstaat von Anonymous

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Es ist schon so, wie du sagst. Das Strafmaß ist entscheidend. Die Formulierungen sind etwas blöd, gemeint ist aber die Unterscheidung weniger als ein Jahr und mindestens ein Jahr und mehr.
Der Ausnahmefall zu § 56 Abs. 2 wäre theoretisch möglich, stimmt, ich wüsste nur nicht, dass er bei «schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern» jemals zur Anwendung gekommen ist, denn es müssen für den Ausnahmefall ja die Voraussetzungen des Abs. 1 gegeben sein.

von Kommentare für F!XMBR, gepostet am Mittwoch, 22. September 2010 um 23:55
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Kann dir leider nicht ganz folgen. Als juristischer Laie habe ich mir die von dir genannten Artikel angeschaut, aber keinen direkten Zusammenhang zw. Verbrechen und Bewährung gefunden.

Ja, schwerer sexueller Missbrauch von Kindern ist ein Verbrechen und «Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.»

§56 StGB sagt bereits unter (1) «Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr setzt das Gericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus,[..]»

Einmal nicht mehr als ein Jahr, einmal mindesten ein Jahr. Wenn also 1 Jahr rauskommt, dann geht doch auch auf Bewährung, oder?

Unter (2) wäre das Ganze dann sogar bei 2 Jahren anwendbar.

Wäre für eine Erklärung dankbar! Google spuckt nichts aus, da die Medien die Begriffe ohne juristische Hintergedanken verwenden.

von Kommentare für F!XMBR, gepostet am um 23:30
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.…und das ist mir ja eben erst aufgefallen
«Nahezu jeder Zweite, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt wird, kann damit rechnen, dass seine Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.«
Der schwere sexuelle Missbrauch von Kindern (§ 176a StGB) ist ein Verbrechen (§ 12 Abs. 1 StGB). Bewährung (§ 56 StGB)scheidet damit aus!
Herr wirf Hirn her!

von Kommentare für F!XMBR, gepostet am um 21:58
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Nach Lektüre des Artikels vermute ich mal, dass er überhaupt nicht kapiert hat, um was es bei «im Zweifel für den Angeklagten» geht. Und das ist für einen Jounalisten der F.A.Z. ein absolutes Armutszeugnis, weil das zum Grundwissen Staatsbürgerkunde gehört.

von Kommentare für F!XMBR, gepostet am um 20:29
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