Kommentar zu Die FAZ und der lästige Sozial– und Rechtsstaat von Anonymous
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Noch zur Klarstellung: beziehe mich hier nur auf das Erwachsenenstrafrecht. Für Jugendliche gilt das Jugendgerichtsgesetz.
von Kommentare für F!XMBR,
gepostet am Donnerstag, 23. September 2010 um 0:21

