Bundesjustizministerium: Fragen und Antworten zur Vorratsdatenspeicherung
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Bundesjustizministerium: "Zur Kriminalitätsbekämpfung sind auch ohne die pauschale und anlasslose Speicherung jeder Benutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet genügend Verbindungsdaten verfügbar."
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gepostet am Mittwoch, 13. Oktober 2010 um 15:31

