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Gericht: Protokollierung des Briefverkehrs unzulässig

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Gerichtsurteil: "Postdienstleister dürfen den Briefverkehr einschließlich der Zustellung nur auf besonderes Verlangen und mit Einwilligung des Absenders dokumentieren."
von Delicious/tag/owl-content, gepostet am Freitag, 15. Oktober 2010 um 15:03
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