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Innenminister übernimmt BKA-Propaganda für Vorratsdatenspeicherung ohne nachzufragen (11.11.2010)

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Bundesinnenminister de Maizière, der im Oktober mit Zahlen des Bundeskriminalamts eine "Schutzlücke" durch das Ende der Vorratsdatenspeicherung nachweisen wollte[1] (http://www.welt.de/print/die_welt/politik/article10169228/Innenminister-klagt-ueber-erhebliche-Schutzluecke.html), muss auf Nachfrage nun einräumen, nicht zu wissen, ob das Bundeskriminalamt die öffentlich beklagte Zahl erfolgloser Verbindungsdatenabfragen durch erkennbar aussichtslose Ersuchen in die Höhe getrieben hat. Auch inwieweit erfolglose Ermittlungen auf Verzögerungen seitens des Bundeskriminalamts bei der Anforderung von Verbindungsdaten beruhten, ist dem Ministerium nicht bekannt. Der Minister kann nicht einmal sagen, ob Verbindungsdatenabfragen des Bundeskriminalamts zu Zeiten der Vorratsdatenspeicherung häufiger beantwortet wurden als nach ihrem Ende. Auf insgesamt 10 Nachfragen[2] (http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Brief_BMI_2010-10-16.pdf) der Bürgerrechtler zu den Zahlen des Bundeskriminalamts lässt der Minister einzig mitteilen, dass Antworten darauf "dem Bundesministerium des Innern in der angeforderten Form nicht vorliegen".[3] (/content/view/394/79/)
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, gepostet am Donnerstag, 11. November 2010 um 8:16
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