Innenminister übernimmt BKA-Propaganda für Vorratsdatenspeicherung ohne nachzufragen (11.11.2010)
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Bundesinnenminister de Maizière, der im Oktober mit Zahlen des
Bundeskriminalamts eine "Schutzlücke" durch das Ende der
Vorratsdatenspeicherung nachweisen wollte[1] (http://www.welt.de/print/die_welt/politik/article10169228/Innenminister-klagt-ueber-erhebliche-Schutzluecke.html),
muss auf Nachfrage nun einräumen, nicht zu wissen, ob das
Bundeskriminalamt die öffentlich beklagte Zahl erfolgloser
Verbindungsdatenabfragen durch erkennbar aussichtslose Ersuchen in die
Höhe getrieben hat. Auch inwieweit erfolglose Ermittlungen auf
Verzögerungen seitens des Bundeskriminalamts bei der Anforderung von
Verbindungsdaten beruhten, ist dem Ministerium nicht bekannt. Der
Minister kann nicht einmal sagen, ob Verbindungsdatenabfragen des
Bundeskriminalamts zu Zeiten der Vorratsdatenspeicherung häufiger
beantwortet wurden als nach ihrem Ende. Auf insgesamt 10 Nachfragen[2] (http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Brief_BMI_2010-10-16.pdf)
der Bürgerrechtler zu den Zahlen des Bundeskriminalamts lässt der
Minister einzig mitteilen, dass Antworten darauf "dem Bundesministerium
des Innern in der angeforderten Form nicht vorliegen".[3] (/content/view/394/79/)
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung,
gepostet am Donnerstag, 11. November 2010 um 8:16

