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Offener Brief des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung an den Bundesbeauftragten für Datenschutz

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Offener Brief des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, vom 16. November 2010 Sehr geehrter Herr Schaar, nach einem erfreulich klaren Beschluss aus diesem Jahr "lehnt die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder die Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich ab." Zuletzt Anfang November 2010 haben die Datenschutzbeauftragten diese Position bekräftigt und festgestellt, angesichts der Forderungen von Sicherheitspolitikern nach einer schnellen Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung müsse man sich ernsthaft mit Alternativen zum massenhaften anlass- und verdachtslosen Speichern von Verkehrsdaten der Telekommunikation auseinandersetzen. Als Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern teilen und begrüßen wir die Ablehnung einer Vorratsdatenspeicherung, für die Datenschutzbeauftragte, Zivilgesellschaft, Berufsverbände und freiheitsfreundliche Politiker gemeinsam werben. Mit Unverständnis und Bestürzen haben wir feststellen müssen, dass Sie mit dem neuerlichen Vorschlag einer ein- oder zweiwöchigen Erfassung aller unserer Verbindungen diesen Konsens verlassen haben. Die gesuchte "Alternative zur Vorratsdatenspeicherung" kann nicht eine Vorratsdatenspeicherung sein, egal wie "klein" oder "leicht" sie angeblich erscheinen mag!
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, gepostet am Dienstag, 16. November 2010 um 15:31
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