Offener Brief des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung an den Bundesbeauftragten für Datenschutz
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Offener Brief des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, vom 16. November 2010
Sehr geehrter Herr Schaar,
nach einem erfreulich klaren Beschluss aus diesem Jahr "lehnt die
Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder die
Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich ab." Zuletzt Anfang November 2010
haben die Datenschutzbeauftragten diese Position bekräftigt und
festgestellt, angesichts der Forderungen von Sicherheitspolitikern nach
einer schnellen Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung müsse man sich
ernsthaft mit Alternativen zum massenhaften anlass- und verdachtslosen
Speichern von Verkehrsdaten der Telekommunikation auseinandersetzen. Als
Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern
teilen und begrüßen wir die Ablehnung einer Vorratsdatenspeicherung,
für die Datenschutzbeauftragte, Zivilgesellschaft, Berufsverbände und
freiheitsfreundliche Politiker gemeinsam werben.
Mit Unverständnis und Bestürzen haben wir feststellen müssen,
dass Sie mit dem neuerlichen Vorschlag einer ein- oder zweiwöchigen
Erfassung aller unserer Verbindungen diesen Konsens verlassen haben. Die
gesuchte "Alternative zur Vorratsdatenspeicherung" kann nicht eine
Vorratsdatenspeicherung sein, egal wie "klein" oder "leicht" sie
angeblich erscheinen mag!
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung,
gepostet am Dienstag, 16. November 2010 um 15:31

