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Knickt Leutheusser-Schnarrenberger ein? IP-Vorratsdatenspeicherung vorgeschlagen

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In Umsetzung der Beschlüsse der Parteibasis und des Bundestagswahlprogramms hatte die FDP-Bundestagsfraktion noch am 9. November 2010 beschlossen:

Der Rechtsgrundsatz, dass grundrechtsrelevante Maßnahmen im Rahmen der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass ein ausreichender Verdacht oder Anlass für diese Maßnahme gegeben ist, muss auch im digitalen Raum gelten. Wir lehnen daher die verdachts- und anlassunabhängige Speicherung personenbezogener Daten auf Vorrat ab.

Und noch vor wenigen Tagen erklärte der FDP-Bundesvorsitzende Guido Westerwelle:

Wir sollten nicht ohne Anlass die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger speichern.

Die klare Ablehnung anlassloser Vorratsdatenspeicherung, für die Datenschutzbeauftragte, Zivilgesellschaft, Berufsverbände und freiheitsfreundliche Politiker gemeinsam werben, war einer der gewichtigen Punkte, mit dem die FDP unter Bürgerrechtlern und Datenschützern um Stimmen zur Bundestagswahl 2009 geworben hatte.

Doch am gestrigen Sonntag plötzlich, stellte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im Interview mit der Süddeutschen die Eckpunkte eines neuen Gesetzes vor, das die Aufbewahrung von Telefon- und Internetdaten für die Strafverfolgung (nach der Nichtigerklärung durch das Bundesverfassungsgericht) neu regeln solle.

Als “grundrechtsschonender Ansatz” wird zunächst das so genannte Quick-Freeze-Verfahren vorgeschlagen, bei dem Polizeibehörden bei konkretem Verdacht eventuell relevante Telefon-, Handy- oder Internet-Verbindungsdaten per “Sicherungsantrag” zunächst “einfrieren” lassen könnten. Später dann, für den Zugriff auf eben diese Daten, soll ein Richterbeschluss notwendig sein, der einen “auf Tatsachen gegründeten Verdacht einer gravierenden Straftat” voraussetzt.

Allerdings: Um die interne Zuordnung der IP-Adressen für Bestandsauskünfte auch rückwirkend zu ermöglichen, sollen die Telekommunikationsunternehmen verpflichtet werden, die Internetverbindungsdaten für sieben Tage zu speichern. Im Klartext bedeutet das: Leutheusser-Schnarrenberger schlägt eine Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen vor. Ohne jeden Verdacht und ohne irgendeinen Anlass würde damit von allen Bürgerinnen und Bürgern gespeichert werden, mit welcher Adresse sie wann im Internet unterwegs waren und sind. Detaillierte Rückschlüsse bzgl. des Surfverhaltens sowie Bewegungsprofile könnten abgeleitet werden. In Kombination mit der illegalen IP-Speicherung auf vielen Webseiten, ließen sich sogar vollständige Netzbewegungsprofile erstellen. Handlungsfreiheit, Informationsfreiheit, Meinungsfreiheit und Pressefreiheit im Internet würden massiv eingeschränkt.

Während das Eckpunkte-Papier also vordergründig grundrechtsschonende Maßnahmen verspricht, wird im Kleingedruckten klammheimlich vom Grundsatz der Unschuldsvermutung abgerückt (vgl. auch “grundrechtsschonend” bei neusprech.org). Mit der Vorratsdatenspeicherung würde ein Generalverdacht über alle Bürgerinnen und Bürger gelegt. Sollte eine anlasslose und verdachtsunabhängige Überwachung von Internet-Nutzern Gesetz werden, wäre dies ein gravierender Paradigmenwechsel, mit dem ein Dammbruch auf dem Weg in die Überwachungsgesellschaft verbunden wäre.

Keine verdachtsunabhängige Überwachung, lautet daher heute die wichtigste Forderung. Nicht 2 Jahre, nicht 6 Monate und auch nicht 7 Tage! Eine Verkürzung des Speicherzeitraums würde nichts an den fatalen Wirkungen jeder verdachtslosen Totalspeicherung ändern. Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!

http://www.sebastian-blumenthal.de/files/35704/Eckpunkte_Kriminalitaetsbekaempfung_Internet_.pdf
von netzpolitik.org » Datenschutz, gepostet am Montag, 17. Januar 2011 um 1:03
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