Internet-Vorratsdatenspeicherung gegen Kinderpornografie nutzlos (25.01.2011)
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Nach dem "Kompromissvorschlag" von Bundesjustizministerin
Leutheusser-Schnarrenberger zur Vorratsdatenspeicherung soll künftig für
jede unserer Internetverbindungen auf Vorrat gespeichert werden, wer wann mit
welcher IP-Adresse im Netz gesurft, publiziert oder gemailt hat, um "insbesondere zum
Vorgehen gegen
Kinderpornografie solche Bestandsdatenauskünfte zu ermöglichen (http://bmj.de/files/93625ead1d9821abaecc637f6be167fe/4806/Eckpunkte%20Datensicherung.pdf)".
Eine Berechnung (pdf) (images/auskuenfte_ueber_internetnutzer.pdf) des AK Vorrat zeigt nun aber, dass Auskünfte über
Internetnutzer kaum einmal der Verfolgung des Besitzes
kinderpornografischer Darstellungen dienen, sondern zu einem Anteil von über 95% der Abmahnung von Urheberrechtsvergehen (z.B.
Tauschbörsennutzung). Allein die Deutsche Telekom AG legte zu diesem Zweck gegenüber
privaten Rechteinhabern 2009 die Identität von 2,7 Mio. Internetnutzern
offen.
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung,
gepostet am Dienstag, 25. Januar 2011 um 9:00

