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Internet-Vorratsdatenspeicherung gegen Kinderpornografie nutzlos (25.01.2011)

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Nach dem "Kompromissvorschlag" von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zur Vorratsdatenspeicherung soll künftig für jede unserer Internetverbindungen auf Vorrat gespeichert werden, wer wann mit welcher IP-Adresse im Netz gesurft, publiziert oder gemailt hat, um "insbesondere zum Vorgehen gegen Kinderpornografie solche Bestandsdatenauskünfte zu ermöglichen (http://bmj.de/files/93625ead1d9821abaecc637f6be167fe/4806/Eckpunkte%20Datensicherung.pdf)". Eine Berechnung (pdf) (images/auskuenfte_ueber_internetnutzer.pdf) des AK Vorrat zeigt nun aber, dass Auskünfte über Internetnutzer kaum einmal der Verfolgung des Besitzes kinderpornografischer Darstellungen dienen, sondern zu einem Anteil von über 95% der Abmahnung von Urheberrechtsvergehen (z.B. Tauschbörsennutzung). Allein die Deutsche Telekom AG legte zu diesem Zweck gegenüber privaten Rechteinhabern 2009 die Identität von 2,7 Mio. Internetnutzern offen.
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, gepostet am Dienstag, 25. Januar 2011 um 9:00
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