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Zusammengefasst: Datenschutz-Kritik an Google Analytics

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Alexander Dix, Berliner Datenschutzabgeordneter, hat im Gespräch mit Golem.de die juristischen Kritikpunkte an Google Analytics zusammengefasst:

  1. IP-Adressen seien personenbezogene Daten, und dürften daher nicht ohne Erlaubnis der Nutzer an Google USA übertragen werden
  2. Google erstellt mit diesen Daten Nutzerprofile, dagegen müssten die Nutzer nach deutschem Recht eine Widerspruchsmöglichkeit haben

Weiterhin biete Google Analytics auch den Website-Betreibern keine Option die Daten zu löschen – denn die aggregierten Nutzerdaten beinhalten ja auch Informationen über den Betreiber.

Dass Google sich das Recht vorbehalte, die Daten mit denen von Google Mail zusammenzuführen, sieht er als weiteres Problem (Anmerkung: Bei einer Veranstaltung von Google Deutschland wurde mit das ausdrücklich anders berichtet, ich habe aber Googles Datenschutzbestimmungen noch nicht bis zum Ende durchgelesen)

Im Gespräch äußerte er auch datenschutzrechtliche Bedenken bzgl. Facebook-Apps & Cloud-Services, und nennt ausgerechnet StudiVZ als positives Beispiel für gute Datenschutz-Einstellungen (wohlgemerkt).

von netzpolitik.org » Datenschutz, gepostet am Mittwoch, 26. Januar 2011 um 13:48
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