Vorratsdaten in Frankreich: Auch Passwörter werden gespeichert
Am 25. Februar ist in Frankreich das Gesetz (eigentlich: Dekret) zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie der EU beschlossen worden, die Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte am 1. März. Neben den bereits bekannten und in der Richtlinie genannten Daten wie IP-Adressen, Telefonnumern, Email-Adressen etc., aus denen man bereits unglaublich viel über die Teilnehmer erfahren kann, ist in letzter Sekunde die Liste der zu speichernden Daten um “Passwörter” (mots de passe) ergänzt worden.
Das ganze lief offenbar unter Ausschluss der Öffentlichkeit und sogar der Fachgremien ab. In der Version des Gesetzes, die vorher den französischen Datenschutzkommission CNIL zur Kommentierung vorgelegt worden war, tauchten Passwörter noch gar nicht auf. Sie wurden erst in letzter Minute ergänzt und ohne irgendeine öffentliche Debatte abgenickt. Inhaltlich und formal ist das ein Skandal erster Güte.
Der europäische Chefdatenschützer von Google, Peter Fleischer, den ich normalerweise nicht so schätze, bringt die Konsequenzen gut auf den Punkt: Damit ist der Einstieg gemacht in die Vorratsdatenspeicherung von Inhalten, während es bisher ja “nur” um Verbindungsdaten ging. Man kann nur hoffen, dass es hier bald zu Klagen kommen wird. Bislang wird offenbar noch kaum darüber berichtet.



