Telekommunikationsgesetz: Warnung vor geplanten “Missbrauchs-Verdachtsregistern” (30. …
Dieser Text ist im Cache von metaowl.de - das Original ist hier zu finden.
Die im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammengeschlossenen
Internetnutzer warnen vor der unveränderten Annahme eines Gesetzentwurfs[1] (http://www.bundesrat.de/nn_8336/SharedDocs/Drucksachen/2011/0101-200/129-11,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/129-11.pdf)
der Bundesregierung zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes,
über den der federführende Wirtschaftsausschuss des Bundesrats morgen
berät.[2] (http://www.bundesrat.de/nn_9098/SharedDocs/Auschuesse-Termine-To/wi/termine-to/2011-03-31.html?__nnn=true) Nach einer heute veröffentlichten Stellungnahme[3] (http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/AK-Vorrat-Stellungnahme_TKG-Novelle_2011-03-27.pdf)
der Bürgerrechtler würde der Gesetzentwurf die "Außerlandesschaffung
sensibelster Daten über die Telekommunikation in Deutschland"
legalisieren. Im Ausland wären vertrauliche deutsche Verbindungsdaten
dem Zugriff ausländischer Behörden und Geheimdienste ausgesetzt. Die
Datenschützer halten auch für inakzeptabel, dass
Telekommunikationsunternehmen dem Gesetzentwurf zufolge jeden
"Anhaltspunkt" für rechtswidriges Verhalten am Telefon oder im Internet
in "Missbrauchs-Verdachtsregister" aufnehmen sollen.
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung,
gepostet am Mittwoch, 30. März 2011 um 10:56

