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Tschechisches Urteil zur Vorratsdatenspeicherung in deutscher Sprache (31.03.2011)

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Nach dem rumänischen Verfassungsgerichtshof (/content/view/342/79/lang,de/) und dem deutschen Bundesverfassungsgericht (/content/view/355/79/lang,de/) hat heute auch der tschechische Verfassungsgerichtshof (http://www.concourt.cz/clanek/) das tschechische Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für insgesamt verfassungswidrig und nichtig erklärt. Wir veröffentlichen eine Zusammenfassung und einen besonders lesenswerten Teil der Urteilsbegründung in deutscher Sprache.
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, gepostet am Donnerstag, 31. März 2011 um 16:53
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