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Vorratsdatenspeicherung erneut für verfassungswidrig erklärt (05.04.2011)

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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt die Nichtigerklärung des tschechischen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung durch den dortigen Verfassungsgerichtshof und fordert einen sofortigen Stopp aller Koalitionsgespräche hierzulande über eine neuerliche verdachtslose Erfassung von Verbindungsdaten auf Vorrat.
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, gepostet am Montag, 4. April 2011 um 23:15
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