Vorratsdatenspeicherung erneut für verfassungswidrig erklärt (05.04.2011)
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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt die Nichtigerklärung
des tschechischen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung durch den
dortigen Verfassungsgerichtshof und fordert einen sofortigen Stopp aller
Koalitionsgespräche hierzulande über eine neuerliche verdachtslose
Erfassung von Verbindungsdaten auf Vorrat.
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung,
gepostet am Montag, 4. April 2011 um 23:15

