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Bundestagsgutachten: Grundrechtskonformität einer Vorratsdatenspeicherung nicht sicherzustellen

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26.04.2011 -- Ein heute veröffentlichtes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags vom Februar 2011 zur Vereinbarkeit der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung mit der Europäischen Grundrechtecharta kommt zu dem Ergebnis, es lasse sich "zweifelsfrei keine Ausgestaltung dieser Richtlinie umschreiben, die eine Vereinbarkeit mit der Grundrechtecharta sicherstellte." Es habe sich gezeigt, dass sich "die Erfolge der Vorratsdatenspeicherung in einem sehr kleinen Rahmen halten." Aufgrund der durch die Vorratsdatenspeicherung nur "marginal" verbesserten Aufklärungsquote gelangt das Gutachten zu dem Schluss: "Zweck und Mittel stehen hier zumindest nicht in einem ausgewogenen Verhältnis."
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, gepostet am Dienstag, 26. April 2011 um 8:18
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