Bundestagsgutachten: Grundrechtskonformität einer Vorratsdatenspeicherung nicht sicherzustellen
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26.04.2011 -- Ein heute veröffentlichtes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des
Deutschen Bundestags vom Februar 2011 zur Vereinbarkeit der
EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung mit der Europäischen
Grundrechtecharta kommt zu dem Ergebnis, es lasse sich "zweifelsfrei
keine Ausgestaltung dieser Richtlinie umschreiben, die eine
Vereinbarkeit mit der Grundrechtecharta sicherstellte." Es habe sich
gezeigt, dass sich "die Erfolge der Vorratsdatenspeicherung in einem
sehr kleinen Rahmen halten." Aufgrund der durch die
Vorratsdatenspeicherung nur "marginal" verbesserten Aufklärungsquote
gelangt das Gutachten zu dem Schluss: "Zweck und Mittel stehen hier
zumindest nicht in einem ausgewogenen Verhältnis."
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung,
gepostet am Dienstag, 26. April 2011 um 8:18

