Volkszählung 2011: Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Zensusausführungsgesetz (04.05.2011)
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Sandra Müller vom AK Zensus in Berlin hat am letzten Freitag, den 29.04.2011
bei dem Berliner
Verfassungsgerichtshof Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes
2011 im Land Berlin (ZensAGBln) eingelegt[1] (http://www.datenschutzraum.de/download/akvorrat/VerfassungsbeschwerdeZensAGBln.pdf).
Das Gesetz verstößt in seiner derzeitigen Form gegen das Grundrecht auf
Informationelle Selbstbestimmung. Die Verfassungsbeschwerde wird vom
Arbeitskreis Zensus (AK Zensus) unterstützt.
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung,
gepostet am Mittwoch, 4. Mai 2011 um 9:32

