Vorratsdatenspeicherung kommt vor den Europäischen Gerichtshof (20.05.2011)
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Letztes Jahr berichteten (/content/view/366/79/) wir: "Nur Monate, nachdem die Verfassungsgerichte Rumäniens und Deutschlands die nationalen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt haben, wird nun auch die entsprechende EU-Richtlinie gerichtlich überprüft: Der irische High Court in Dublin entschied diese Woche, dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorzulegen, ob die EU-Richtlinie zur Speicherung aller Verbindungsdaten gegen die Ende 2009 in Kraft getretene EU-Grundrechtecharta verstößt und unwirksam ist." Die Vorlage an den Europäischen Gerichtshof ist seither noch nicht erfolgt, sie ist aber in Vorbereitung.
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung,
gepostet am Freitag, 20. Mai 2011 um 18:36

