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“Quick Freeze”-Gesetzentwurf enthält versteckte Vorratsdatenspeicherung (16.07.2011)

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Im Juni wurde bekannt, dass Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger (FDP) einen Diskussionsentwurf zur Speicherung von Telekommunikationsdaten entwickelt und dem Innenminister Friedrich (CSU) vorgelegt hat. Uns ist dieser Entwurf zugespielt worden, wir haben ihn in unserem Wiki der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.[1] (http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/DiskE_.pdf) Der Gesetzentwurf orientiert sich am vom Justizministerium im Januar herausgegebenen Eckpunktepapier[2] (http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/eckpunktepapr_zur_sicherung_vorhandener_verkehrsdaten.pdf?__blob=publicationFile) und sieht eine neue verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung der Nutzerdaten aller sich im Internet bewegenden Menschen von sieben Tagen ohne jeden Verdacht vor. Die Nachverfolgung von Internetnutzern soll ohne richterliche Anordnung und auch bei Verdacht einer Bagatellstraftat wie Tauschbörsennutzung oder Beleidigung zugelassen werden. Nicht einmal eine Befristung dieser Vorratsdatenspeicherung bis zur Nichtigerklärung der entsprechenden EU-Richtlinie durch den Europäischen Gerichtshof ist vorgesehen.
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, gepostet am Samstag, 16. Juli 2011 um 17:56
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