“Quick Freeze”-Gesetzentwurf enthält versteckte Vorratsdatenspeicherung (16.07.2011)
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Im Juni wurde bekannt, dass Bundesjustizministerin Sabine
Leutheuser-Schnarrenberger (FDP) einen Diskussionsentwurf zur
Speicherung von Telekommunikationsdaten entwickelt und dem Innenminister
Friedrich (CSU) vorgelegt hat. Uns ist dieser Entwurf zugespielt
worden, wir haben ihn in unserem Wiki der Öffentlichkeit zugänglich
gemacht.[1] (http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/DiskE_.pdf) Der Gesetzentwurf orientiert sich am vom Justizministerium im Januar herausgegebenen Eckpunktepapier[2] (http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/eckpunktepapr_zur_sicherung_vorhandener_verkehrsdaten.pdf?__blob=publicationFile)
und sieht eine neue verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung
der Nutzerdaten aller sich im Internet bewegenden Menschen von sieben
Tagen ohne jeden Verdacht vor. Die Nachverfolgung von Internetnutzern soll
ohne richterliche Anordnung und auch bei Verdacht einer Bagatellstraftat
wie Tauschbörsennutzung oder Beleidigung zugelassen werden. Nicht
einmal eine Befristung dieser Vorratsdatenspeicherung bis zur
Nichtigerklärung der entsprechenden EU-Richtlinie durch den Europäischen
Gerichtshof ist vorgesehen.
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung,
gepostet am Samstag, 16. Juli 2011 um 17:56

