AK Vorrat klagt erfolgreich gegen polizeiliche Videoüberwachung (24.07.2011)
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Die Ortsgruppe Hannover des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist mit
einer Klage erfolgreich gegen die exzessive polizeiliche
Videoüberwachung Hannovers vorgegangen. Wie das Verwaltungsgericht
Hannover am Donnerstag, den 14.7.2011 entschied (Aktenzeichen 10 A
5452/10 (http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=19421 article_id=97760 _psmand=126)), ist ein Großteil der polizeilichen Videoüberwachung
Hannovers gesetzwidrig. Das Gericht untersagte deshalb die Beobachtung
von Personen im öffentlichen Raum Hannovers durch Videokameras der
Polizei mit Ausnahme der Beobachtung des fließenden Verkehrs.
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung,
gepostet am Sonntag, 24. Juli 2011 um 18:19

