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Datenskandal: Telekommunikationsanbieter führen verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung fort

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Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) vom 07.09.2011: +++ Telekommunikationsanbieter und Mobilfunkbetreiber speichern illegal eingehende Telefonverbindungen und den Aufenthaltsort von Handynutzern +++ Internes Dokument der Generalstaatsanwaltschaft München veröffentlicht +++ Obwohl das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im März 2010 für verfassungswidrig erklärt hat, setzen fast alle Telekommunikationsanbieter die Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Bewegungsdaten illegal fort. Dies enthüllt ein geheimer "Leitfaden zum Datenzugriff" der Generalstaatsanwaltschaft München vom Juni 2011, der heute auszugsweise im Internet veröffentlicht worden ist.[1]
von Mitteilungen des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, gepostet am Mittwoch, 7. September 2011 um 10:00
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