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Google Analytics erhält Caspars Segen

Dieser Text ist im Cache von metaowl.de - das Original ist hier zu finden.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, teilt heute mit, dass es möglich ist, den Dienst Google Analytics in eine Website zu integrieren, ohne gegen deutsches Datenschutzrecht zu verstoßen.

Wie die dazugehörige Anleitung zeigt, ist das kinderleicht und ohne viel Aufwand erledigt. Man muss einfach nur…

  1. mit Google schriftlich einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen
  2. in einer Datenschutzerklärung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Google Analytics aufklären und eine Widerspruchsmöglichkeit bieten, vorzugsweise, indem man auf ein Browserplugin verlinkt, das Google Analytics blockiert.
  3. Google Analytics so umstellen, dass es IP-Adressen nur gekürzt speichert. Das geht auch sehr einfach: Man muss nur kurz von Hand den Tracking-Code um die Funktion „_anonymizeIp()“ ergänzen.
  4. seine davor evtl. erhobenen Altdaten löschen, indem man seinen Account kündigt, und dann einen neuen eröffnet.

Schon fertig!

Money Quote: “Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass nicht Google, sondern die Websitebetreiber, die das Produkt einsetzen, für den datenschutzgerechten Einsatz verantwortlich sind.”

Man fragt sich wirklich, wie Caspar ein solches Ergebnis seiner 2-jährigen Verhandlungen mit Google als Erfolg verkaufen möchte. Google ist ihm offensichtlich kein Fußbreit entgegengekommen und folgt der Facebook-Taktik, Datenschutz-Einstellungen möglichst so umständlich und unübersichtlich zu gestalten, dass sie niemand nutzt, dabei wäre es problemlos möglich, zumindest den technischen Teil automatisch für deutsche Nutzer umzusetzen.

Aber dann würde die Lösung ja auch tatsächlich von jemandem genutzt werden.

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von netzpolitik.org » Datenschutz, gepostet am Donnerstag, 15. September 2011 um 11:35
Aufgrund der Textinhalte könnten folgende Beiträge thematisch zu diesem Beitrag passen:

Google Analytics erhält Caspars Segen

Dieser Text ist im Cache von metaowl.de - das Original ist hier zu finden.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, teilt heute mit, dass es möglich ist, den Dienst Google Analytics in eine Website zu integrieren, ohne gegen deutsches Datenschutzrecht zu verstoßen.

Wie die dazugehörige Anleitung zeigt, ist das kinderleicht und ohne viel Aufwand erledigt. Man muss einfach nur…

  1. mit Google schriftlich einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen
  2. in einer Datenschutzerklärung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Google Analytics aufklären und eine Widerspruchsmöglichkeit bieten, vorzugsweise, indem man auf ein Browserplugin verlinkt, das Google Analytics blockiert.
  3. Google Analytics so umstellen, dass es IP-Adressen nur gekürzt speichert. Das geht auch sehr einfach: Man muss nur kurz von Hand den Tracking-Code um die Funktion „_anonymizeIp()“ ergänzen.
  4. seine davor evtl. erhobenen Altdaten löschen, indem man seinen Account kündigt, und dann einen neuen eröffnet.

Schon fertig!

Money Quote: “Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass nicht Google, sondern die Websitebetreiber, die das Produkt einsetzen, für den datenschutzgerechten Einsatz verantwortlich sind.”

Man fragt sich wirklich, wie Caspar ein solches Ergebnis seiner 2-jährigen Verhandlungen mit Google als Erfolg verkaufen möchte. Google ist ihm offensichtlich kein Fußbreit entgegengekommen und folgt der Facebook-Taktik, Datenschutz-Einstellungen möglichst so umständlich und unübersichtlich zu gestalten, dass sie niemand nutzt, dabei wäre es problemlos möglich, zumindest den technischen Teil automatisch für deutsche Nutzer umzusetzen.

Aber dann würde die Lösung ja auch tatsächlich von jemandem genutzt werden.

Update: Thomas Stadler hält die Anweisungen der Hamburger Datenschützer obendrein für rechtlich widersprüchlich.

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von netzpolitik.org » Datenschutz, gepostet am um 11:35
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